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   BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12   

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https://dejure.org/2013,38452
BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12 (https://dejure.org/2013,38452)
BPatG, Entscheidung vom 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12 (https://dejure.org/2013,38452)
BPatG, Entscheidung vom 20. November 2013 - 28 W (pat) 49/12 (https://dejure.org/2013,38452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 S 1 MarkenG, § 43 Abs 1 S 2 MarkenG, § 26 Abs 1 MarkenG, § 26 Abs 2 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "IGA TEC - TOP SPOT/IMATEC" - zur rechtserhaltenden Benutzung - eingereichte Unterlagen reichen zur Glaubhaftmachung nicht aus - zur Aufklärungspflicht des Senats - keine Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr zwischen der Wortmarke "IGA TEC - TOP SPOT" und " IMATEC" bei Anmeldung für die Klassen 7, 39 u. 42

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "IGA TEC - TOP SPOT/IMATEC" - zur rechtserhaltenden Benutzung - eingereichte Unterlagen reichen zur Glaubhaftmachung nicht aus - zur Aufklärungspflicht des Senats - keine Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "IGA TEC - TOP SPOT/IMATEC" - zur rechtserhaltenden Benutzung - eingereichte Unterlagen reichen zur Glaubhaftmachung nicht aus - zur Aufklärungspflicht des Senats - keine Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
    Sie rechtfertigt keine Hinweise, welche die Verfahrensbeteiligten zu einem entsprechenden Vorbringen erst veranlassen, insbesondere sie zu völlig neuen oder vom bisherigen Sachvortrag abweichenden tatsächlichen Begründungen - wie hier beispielsweise zur Person des Benutzers der Widerspruchsmarke - anhalten sollen (BGH GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; NJW 2004, 164; BPatG a. a. O. - ACELAT/Acesal; Ströbele/Hacker a. a. O., § 43 Rdnr. 51).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

    Auszug aus BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
    Die Inhaberin der angegriffenen Marke hat mit ihrem am 7. Mai 2012 eingegangenen Beschwerdeschriftsatz die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke bestritten, ohne Satz 1 oder Satz 2 des § 43 Abs. 1 MarkenG präzise zu zitieren, so dass in ständiger Rechtsprechung davon auszugehen ist, dass die Einrede beide Zeiträume umfassen soll (BGH GRUR 2008, 719 Rdnr. 20 - idw Informationsdienst Wissenschaft; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 43 Rdnr. 18).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
    Sie rechtfertigt keine Hinweise, welche die Verfahrensbeteiligten zu einem entsprechenden Vorbringen erst veranlassen, insbesondere sie zu völlig neuen oder vom bisherigen Sachvortrag abweichenden tatsächlichen Begründungen - wie hier beispielsweise zur Person des Benutzers der Widerspruchsmarke - anhalten sollen (BGH GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; NJW 2004, 164; BPatG a. a. O. - ACELAT/Acesal; Ströbele/Hacker a. a. O., § 43 Rdnr. 51).
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
    Denn die Aufklärungspflicht findet ihre Grenzen vor allem dort, wo Hinweise des Gerichts die Stärkung der prozessualen Position einer Partei und damit gleichzeitig eine entsprechende Schwächung der Stellung der anderen Partei nach sich ziehen würden (BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal; GRUR 2000, 900, 902 - Neuro-Vibolex; Ströbele/Hacker a. a. O., § 43 Rdnr. 50 m. w. N.).
  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
    Denn die Aufklärungspflicht findet ihre Grenzen vor allem dort, wo Hinweise des Gerichts die Stärkung der prozessualen Position einer Partei und damit gleichzeitig eine entsprechende Schwächung der Stellung der anderen Partei nach sich ziehen würden (BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal; GRUR 2000, 900, 902 - Neuro-Vibolex; Ströbele/Hacker a. a. O., § 43 Rdnr. 50 m. w. N.).
  • BPatG, 19.09.2006 - 27 W (pat) 171/05
    Auszug aus BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
    Diese zusammenfassende Betrachtung verlangt auch eine Prüfung auf mögliche Widersprüche in den einzelnen Unterlagen, die - wie hier - einer ausreichenden Glaubhaftmachung entgegenstehen können (BPatG GRUR 2007, 596, 597 - La Martina; GRUR 1998, 64, 65 - bonjour; Ströbele/Hacker a. a. O., § 43 Rdnr. 59 m. w. N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 43 Rdnr. 26).
  • BPatG, 08.04.1997 - 27 W (pat) 36/96
    Auszug aus BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
    Diese zusammenfassende Betrachtung verlangt auch eine Prüfung auf mögliche Widersprüche in den einzelnen Unterlagen, die - wie hier - einer ausreichenden Glaubhaftmachung entgegenstehen können (BPatG GRUR 2007, 596, 597 - La Martina; GRUR 1998, 64, 65 - bonjour; Ströbele/Hacker a. a. O., § 43 Rdnr. 59 m. w. N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 43 Rdnr. 26).
  • BPatG, 29.10.1998 - 25 W (pat) 204/97
    Auszug aus BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
    Vielmehr können entsprechende Erklärungen auch von außenstehenden Personen abgegeben werden, wobei ein ausreichender "Beweiswert" allerdings nur dann gegeben ist, wenn erkennbar wird, aufgrund welcher Umstände die erklärende Person mit den Benutzungsverhältnissen vertraut ist bzw. war (BPatG 25 W (pat) 204/97 - MODICIN/MODUCRIN, in juris Rdnr. 15; Ströbele/Hacker a. a. O., § 43 Rdnr. 64).
  • BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 29/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "IGA TEC - ON SPOT/IMATEC" - zur rechtserhaltenden

    Sie hat hinsichtlich der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der bestrittenen Benutzung der Widerspruchsmarke auf die im parallelen Beschwerdeverfahren 28 W (pat) 49/12 eingereichten Benutzungsunterlagen verwiesen.

    c) Die Beschwerdeführerin und Inhaberin der angegriffenen Marke hat im Parallelverfahren 28 W (pat) 49/12 bereits mit Schriftsatz vom 25. September 2013 - nach Durchsicht der mit Eingaben vom 30. August 2013 und 3. September 2013 eingereichten Benutzungsunterlagen - die unzureichende Glaubhaftmachung einer rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke gerügt.

  • BPatG, 14.12.2018 - 26 W (pat) 64/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MovieStar (Wort-Bild-Marke)/MOVISTAR

    Die Sachkenntnis muss sich anhand von tatsächlichen Ausführungen aus der eidesstattlichen Versicherung ergeben (vgl. BPatG 28 W (pat) 49/12 - IMATEC; BPatGE 33, 228, 231 f. - Lahco).
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